Allgemeine Bedingungen
1. Der Mieter nimmt davon Kenntnis, dass die Agentur
Sonn- und Feiertags geschlossen ist. Während der Woche
ist das Büro von 8 - 12 und 14 - 18 Uhr geöffnet.
Jede Ankunft ausserhalb der Bürozeiten muss gemeldet
werden.
2. Sollte der Mieter die gemieteten Räumlichkeiten
nicht belegen, so ist er trotzdem verpflichtet, den
vollen in diesem Vertrag festgelegten Mietbetrag zu
bezahlen, ohne auf eine Ermässigung Anspruch zu haben,
ausser die Wohnung kann wiedervermietet werden. In
diesem Fall wird für die verursachten Kosten ein Betrag
von Sfr. 100.- erhoben.
2.1. Bei Annullationen aus Gründen, die von der Versicherung
nicht anerkannt werden, gelten folgende Bestimmungen:
ab Vermietungsbestätigung und bis 8 Wochen vor Mietbeginn
werden 10 % des Mietwertes erhoben. Für Absagen zwischen
8 - 3 Wochen vor Mietbeginn wird die Anzahlung zurückbehalten.
Für Absagen, die weniger als 3 Wochen vor Mietbeginn
erfolgen, ist der ganze Mietbetrag zu entrichten.
2.2. Die in der Miete enthaltene Annulationsgarantie erlaubt eine Annullierung im Falle höherer Gewalt : Krankheit, schwerer Unfall – ärztliches Zeugnis erforderlich – bei Todesfall des Mieters, deren direkte Nachfolger oder Eltern, (Vorfahren, direkte Blutsverwandte, Schwiegereltern, sowie bei erheblichen Schäden am Wohnsitz der Mieter. Von der Annulationsgarantie ausgeschlossen sind Krankheit oder Unfall, welche schon vor Vertragsabschluss stattfanden. Annulationsfälle müssen innert. 48 Stunden nach dem Vorfall gemeldet werden. Wenn der Mietvertragsbruch von der Agentur ausgenommen ist, zahlt diese die bereits geleistete Anzahlung abzüglich 4% Versicherung Prämie zurück.
2.2. Die in Punkt 2.1.und 2.2. erwähnten, zurückbehaltenen
Beträge, können bei einer zukünftigen Vermietung innert
Jahresfrist, ab Datum der annulierten Reservation
verrechnet werden.
3. Die Räumlichkeiten werden ausschliesslich zu Wohnzwecken
vermietet. Der Mieter darf sie nicht untervermieten
oder seinen Vertrag einer andern Person übertragen,
ohne ausdrückliche Bewilligung des Vermieters. Die
Wohnung darf nicht mit einer höhern als im Vertrage
vorgesehene Anzahl Personen belegt werden. Der Besitzer
oder sein Vertreter dürfen den Zugang eventuellen
zusätzlichen Personen untersagen.
4. Der Mieter sorgt dafür, dass das Mobiliar, die Elektro-geräte, Badezimmeraustattung usw. nicht beschädigt werden und in vorherigen Zustand wieder abgegeben werden. Während seines Aufenthaltes hält der Mieter die Wohnung sauberem Zustand, entsorgt den Müll in den dafür vorgesehenen Müllsäcken (im Supermarkt erhältlich), in den Müllablagestellen. Er wäscht ebenfalls das benützte Geschirr, hält Küchenschränke und Kühlschrank sauber. Auch Kochherd und Backofen sind sauber zu halten. Möbel und Deko-Objekte bleiben da, wie vorgefunden. Austausche von Geschirr und anderen Gegenständen von Wohnung zu Wohnung ist untersagt.
5. Der Mieter ist für jeglichen Schaden am gemieteten
Objekt verantwortlich, der nicht durch den Besitzer,
seinen Vertreter, durch Baufehler oder mangelnden
Unterhalt verursacht wurde. Er muss die üblichen Vorkehrungen
treffen, um allfällige Schäden zu vermeiden (Frost-Wasser-Schäden
usw). Der Mieter haftet für die durch seine Unachtsamkeit
entstandenen Schäden. Der Mieter ist verpflichtet,
dem Besitzer oder seinem Vertreter alle auszuführenden
Reparaturen anzuzeigen. Er kann für die Bezahlung
von Arbeiten, die er ohne Wissen des Besitzers ausführen
lässt, verantwortlich gemacht werden.
6. Der Besitzer ist nicht verantwortlich für Unregelmässigkeiten
in der Wasser-, Strom- oder Gaszufuhr oder in der
Schneeräumung, usw. und er lehnt jede Verantwortung
für solche Ausfälle ab.
7. Sind inbegriffen im Mietpreis : MWST 3.6 %, Kurtaxe,
Wohnungs-bzw. Reinigungskontrolle am Ende des Aufenthaltes;
Strom, Warmwasser, Heizung, Annulationsversicherung
im Falle eines Unfalls oder Todesfalls des Mieters
oder eines Familienmitglieds. Nicht inbegriffen sind
: Bettwäsche, eventuelle Beschädigungen, Telefonbenutzung
(Sfr. 5.-- Grundgebühr), Kostenüberschreitung des
in der Preisliste vorgesehenen Tarifs für Reinigung.
Eine Kaution von Sfr. 150.-- wird innert 30 Tagen
nach Abreise zurückerstattet, nach Abzug eventueller
Zusatzkosten wie im vorhergehenden Absatz erwähnt.
8. Der Besitzer behält sich das Recht
vor, die gemietete Wohnung jederzeit zu besichtigen
oder besichtigen zu lassen, auch wenn der Mieter davon
nicht in Kenntnis gesetzt worden ist.
9. Die Immobilien- und Mobiliarversicherung ist Sache
des Eigentümers, diejenige für persönliche Besitztümer
jedoch die des Mieters.
10. Der Mieter ist verpflichtet, allfällige festgestellte
Schäden oder unvollständiges Inventar, der Agentur
sofort, nach Inbesitznahme der Wohnung zu melden.
10.1. Der Mieter hat die Verpflichtung, die durch ihn
verursachten Schäden, bei seiner Abreise zu melden.
Reparaturen für nachträglich festgestellte Schäden
können ihm in Rechnung gestellt werden.
11. Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Vermieters zugelassen. Zusätzliche Kosten pro Tier : CHF 50.--.
12. Dieser Vertrag gilt als Schuldanerkennung gemäss
Art. 82 LP für den Mietbetrag sowie alle Beträge,
die sich durch die darin genannten Bestimmungen ergeben.
13. Die Agentur hat jederzeit das Recht aus, von ihr
unabhängigen Gründen, die gemietete Wohnung mit einer
der gleichen Kategorie auszutauschen, und dies ohne
weitere Gegenleistung seitens der Agentur.
13.1. Im Falle eines Verkaufs des Mietobjektes kann
kein Schadenersatz verlangt werden, weder vom Verwalter,
noch vom alten, noch vom neuen Besitzer. Der Mietvertrag
wird bei der Unterschrift des Verkaufsvertrages gebrochen.
14. Der Mieter verpflichtet sich, das Chalet / die
Wohnung wie umgehend beschrieben zu akzeptieren. Ohne
Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach der Besitznahme
wird angenommen, er habe es/sie in gutem Zustand übernommen.
15. Für alle Streitfälle, die von der Interpretation,
der Ausführung, Nichtausführung oder Anwendung dieses
Vertrages herrühren, erklärt der Mieter die Gerichtsinstanz
in Siders anzuerkennen.