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Wohnsitz, wir übernehmen es, ihn nach Ihrem Verlangen
durch zuverlässige und erfahrene regionale Unternehmen
verwirklichen zu lassen.
Die Einschreibungsrechte bei einer
Immobilienerwerbung

Der Käufer eines Immobiliengutes übernimmt
die Aktenkosten, die Eintragungskosten ins Grundbuch
sowie die Kosten für die Überschreibung des
erworbenen Grundstücks auf seinen Namen.

Die Gesamtsumme dieser Kosten beträgt zwischen
2.5% und 3 % des vereinbarten Verkaufswertes (Notarshonorar
inbegriffen)
Die Steuerpflichten des Besitzers

Der Besitzer einer Zweitresidenz im Wallis - sei er
Schweizer oder Ausländer - wird jährlich nach

dem
Einkommen (Nutzungsrecht) seines Chalets oder

Wohnung

dem
gebildeten Vermögen dieser Zweitresidenz

dem
Grundstückswert dieser Residenz
besteuert

Der Besitzer der Immobilie ist der Besteuerung folgenden
drei Steuerinstanzen unterworfen :

durch
den Kanton Wallis

durch
die Ortsgemeinde der Residenz

durch
den Staat (eidgenössische Wehrsteuer)